Seit dem 08. März gelten aktualisierte Corona-Bestimmungen für das Land Niedersachsen. Da alle Regelungen teils etwas unübersichtlich sind, erhielten wir auf Nachfrage beim Landkreis Wittmund folgende Auskunft:
Gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 der aktuellen Verordnung des Landes Niedersachsen sind die Nutzung von Angeboten des Freizeit- und Armateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen zulässig, wobei die sportliche Betätigung allein oder mit insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten erlaubt ist.
Hiervon gibt es eine Ausnahme für den Sport von Kindergruppen unter freiem Himmel in §2 Absatz 4:
4) Über Absatz 3 Satz 1 Nr. 10 hinaus sind der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen unter freiem Himmel, ausgenommen Schwimmbäder und ähnliche Anlagen, zur Sportausübung durch Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen unter den Voraussetzungen der Sätze 2 und 3 zulässig. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandsgebots nach Absatz 2 Satz 1 betreten und genutzt werden.
Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.
Daraus ergeben sich für den Sportbetrieb im TuS Holtriem, sowie auf dem Sportgelände, bei den aktuellen Inzidenzwerten folgende Bestimmungen:
- Kontaktfreier Sport unter freiem Himmel in Gruppen bis zu 5 Personen und max. 2 Haushalten sind auf dem Sportgelände erlaubt.
- Nachwuchssportler bis einschließlich 14 Jahre dürfen darüberhinaus mit max. 20 Sportlern unter freiem Himmel trainieren. Zusätzlich sind 2 Betreuer erlaubt.
- Duschen und Umkleiden sind nicht geöffnet. Insbesondere die Kinder und Jugendlichen müssen dementsprechend umgezogen am Platz erscheinen.
- Geräteräume dürfen von den Betreuern unter Einhaltung der Abstandsregeln betreten und benutzt werden.
- Auf dem gesamten Sportgelände sind die allgemeinen Abstandsregeln einzuhalten.
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